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Was ist BF2 & BF3 ??


BF2 bzw. BF3 ist ein Kürzel und steht für “Begleitfahrzeuge der zweiten bzw. dritten Generation”.

Diese Fahrzeuge werden benötigt, um Schwer- und Großraumtransporte, die in der Bundesrepublik Deutschland unterwegs sind, abzusichern.

Für BF2 Fahrzeuge reicht es aus, wenn sie mit Rundumkennleuchten und einem Funkgerät (für Kommunikation zwischen Transport und Begleitfahrzeug) sowie mit einem Telefon ausgerüstet sind. Dies ist die einfachste Variante der Transportbegleitung und Absicherung.

BF3 Fahrzeuge hingegen sind viel umfangreicher ausgestattet. Die Ausrüstung bei diesen Fahrzeugen richtet sich nach der RGST 1992 (Richtlinien für Schwer- und Großraumtransporte).


Welche Begleitfahrzeugvariante für den Transport erforderlich ist, legen die Genehmigungsbehörden vor jedem Transport fest.

Der Fahrer eines BF3 Fahrzeuges muß im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises sein, den er durch die BSK (Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten) nach der Teilnahme eines 2tägigen Kurses bekommt und der für die Dauer von 2 Jahren gültig ist. Nach Ablauf der 2 Jahre ist der Ausweis durch die BSK zu verlängern, wobei man an einer 1tägigen Nachschulung teilnehmen muß.

 

Ausgestattung unsere Begleitfahrzeuge

  • Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ-Anlage), klappbar als Dach- oder Heckaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der
  • STVO-Zeichen 101 - 276 -    277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • Rot - Weiß schraffierte, retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeug - Rückfront in Folie Typ 2
  • 1 Schalttafel zum Bedienen der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal des Begleitfahrzeuges mit Rückmeldung                  
  • der Funktionen und der Funktionstüchtigkeit der Anlage, wobei die Schaltung, selbst die Umschaltung von Haupt- und           
  • Nebenlampe, einen Dämmerungsschalter sowie eine Verstümmelungsautomatik beinhalten muß
  • klappbares oder abnehmbares Schild mit dem Aufdruck “Schwertransport” (schwarze Schrift auf weißem
  •  Grund), welches unterhalb der Fenster platziert werden muß
  • 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach §52 Abs. 4 StVZO
  • Mobiltelefon (wahlweise im Begleitfahrzeug oder im Schwer- bzw. Großraumtransport)
  • 1 Funkgerät plus ein zusätzliches Handfunkgerät
  • 5 Leitkegel - Zeichen nach §610 STVO (Lübecker Hüte)
  • 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
  • 4 aufstellbare Ständer Verkehrszeichen 101 (STVO) Kantenlänge 600mm
  • 2 Warnflaggen Rot - Weiß
  • 1 Warnweste
  • 1 Feuerlöscher ABC 6kg
  • 1 Höhenmeßgerät
  • 1 Massband (mindestens 20 Meter Skala / Einteilung)